Vollstreckung offener Forderungen

Wurden Forderungen der Stadt Bautzen nach der Mahnung nicht beglichen, werden für die noch offenen Forderungen die Beitreibung bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen handelt die Stadtkasse im Stadtgebiet als zuständige Vollstreckungsbehörde. Dabei führt sie Beitreibungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen und in Forderungen ohne Einschaltung des Vollstreckungsgerichtes durch.

Die Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Forderungen wird durch die Stadtkasse eingeleitet und über das Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht durchgeführt.

Wenn ein Vollstreckungsschuldner die offenen Forderungen nicht sofort vollständig bezahlen kann, besteht die Möglichkeit der schriftlichen Beantragung einer Ratenzahlung. Dabei muss die Zahlungsunfähigkeit vom Antragsteller anhand geeigneter Nachweise zur Einkommens- und Vermögenssituation nachgewiesen werden.

Unterlagen/Formulare

keine

Stadtkämmerei
Stadtkasse/Vollstreckung

Birgit Brestrich

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