Verwarnung
Ein Verwarnungsgeld kann für geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben werden. Dieses vereinfachte Verfahren dient der Vermeidung von Aufwand für beide beteiligte Seiten, Betroffene und Behörde. Durch fristgemäßen und mit den richtigen Zahlungsangaben versehenen Eingang des Verwarnungsgeldes bei der Stadt (das heißt, rechtzeitige Bezahlung des Verwarnungsgeldes gemäß den Angaben auf der Schriftlichen Verwarnung) wird die Verwarnung wirksam und das Verfahren ist abgeschlossen. Bezahlen Sie nicht, nicht rechtzeitig oder machen bei der Zahlung nicht die notwendigen Angaben für eine sichere Zuordnung der Zahlung zu einem bestimmten Verfahren, dann geht das Verwarnungsverfahren in ein Bußgeldverfahren über.
Rückfragen zu Verwarnungen wegen Verstößen im ruhenden Straßenverkehr bitte frühestens 1 Tag nach dem Tag der Feststellung stellen, weil erst dann die Daten im EDV-System verfügbar sind. Rückfragen zu Verwarnungen wegen Verstößen in anderen Rechtsgebieten können unter Telefon 03591 534 328 gestellt werden.
Unterlagen/Formulare
Keine
Ordnungsamt
Sachbearbeiter Allgemeine Ordnung
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-312
Telefax +49 3591 534-322
ordnungsamt@bautzen.de