Grundsteuer
Die Abteilung Liegenschaften/Steuern der Kämmerei ist zuständig für die Festsetzung der Grundsteuer nach Abgabeordnung (AO) und Grundsteuergesetz (GrStG). Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage des vom zuständigen Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides. Der derzeit für die Stadt Bautzen gültige Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt 310 Prozent, der Hebesatz für die Grundsteuer B für Grundstücke beträgt 460 Prozent.
Unterlagen/Formulare
- Informationen zur Grundsteuerreform (PDF zum Download)
- Grundsteuer-Reform: Stadt Bautzen ruft zur Abgabe auf (PDF zum Download)
Stadtkämmerei
Sachgebiet Steuern
Zimmer 202 – 204
Kesselstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-206 bis -208
Telefax +49 3591 534-211
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Öffnungszeiten
Dienstag | 9.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 18.00 Uhr |
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