Grundsteuer

Die Abteilung Liegenschaften/Steuern der Kämmerei ist zuständig für die Festsetzung der Grundsteuer nach Abgabeordnung (AO) und Grundsteuergesetz (GrStG). Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage des vom zuständigen Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides. Der derzeit für die Stadt Bautzen gültige Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt 310 Prozent, der Hebesatz für die Grundsteuer B für Grundstücke beträgt 460 Prozent.

Unterlagen/Formulare

Stadtkämmerei
Sachgebiet Steuern

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