Grundsteuer

Die Abteilung Liegenschaften/Steuern der Kämmerei ist zuständig für die Festsetzung der Grundsteuer nach Abgabeordnung (AO) und Grundsteuergesetz (GrStG). Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage des vom zuständigen Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides. Der derzeit für die Stadt Bautzen gültige Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt 385 Prozent, der Hebesatz für die Grundsteuer B für Grundstücke beträgt 405 Prozent.

Unterlagen/Formulare

 

Grundsteuerreform 2025 – Neue Bescheide für Grundstückseigentümer in Bautzen

Im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform erstellt die Stadt Bautzen rund 14.000 neue Grundsteuerbescheide. Einige Eigentümer haben ihren Bescheid mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2025 bereits erhalten, weitere Zustellungen folgen in den kommenden Wochen.

Zahlungsaufforderung erst nach neuem Bescheid

Wichtig: Die Grundsteuer für das Jahr 2025 darf erst nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides gezahlt werden. Vorherige Bescheide haben ihre Gültigkeit verloren und dürfen nicht mehr als Zahlungsgrundlage verwendet werden. Zahlungen ohne entsprechende Steuerfestsetzung werden durch die Stadt zurückerstattet.

Grundlage der neuen Grundsteuerbescheide

Seit 2022 mussten Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung nach neuem Recht beim zuständigen Finanzamt einreichen. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt zwei Bescheide erstellt:

den Grundsteuerwertbescheid

den Grundsteuermessbetragsbescheid

Diese Bescheide dienen ausschließlich als Berechnungsgrundlage für den Grundsteuerbescheid, den die Stadt Bautzen erlässt. Nur dieser städtische Bescheid stellt die verbindliche Zahlungsaufforderung dar.

Berechnung der Grundsteuer – Drei Schritte im Überblick

  • Grundsteuerwert
    Ermittelt vom Finanzamt auf Grundlage des Bodenrichtwerts sowie des Werts der Bebauung (z. B. Alter, Zustand, Größe).
  • Grundsteuermessbetrag
    Ebenfalls vom Finanzamt festgelegt.
    Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
  • Grundsteuerbetrag
    Von der Stadt Bautzen festgesetzt.
    Formel: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer

Die Hebesätze für das Veranlagungsjahr 2025 betragen:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 385 %

Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke): 405 %

Diese Hebesätze wurden durch Beschluss des Stadtrats angepasst, um das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer auf dem Niveau des Jahres 2024 zu halten (Aufkommensneutralität). Für einzelne Eigentümer kann es dennoch zu Erhöhungen oder Senkungen kommen.

Warum zahlt mein Nachbar einen anderen Betrag?

Die Stadt Bautzen ist verpflichtet, den gleichen Hebesatz für alle Grundstücke innerhalb derselben Steuerart anzuwenden. Unterschiede bei der Höhe der Grundsteuer ergeben sich aus den individuell vom Finanzamt festgestellten Werten, unter anderem durch:

  • unterschiedliche Bodenrichtwerte
  • variierende Grundstücks- oder Gebäudeflächen
  • Unterschiede im Alter oder Sanierungszustand von Gebäuden
  • unterschiedliche Nutzungsarten

Hinweise bei Abweichungen oder Unklarheiten

Sollten Abweichungen zwischen der eingereichten Steuererklärung und dem vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbetragsbescheid festgestellt werden, ist direkt das zuständige Finanzamt zu kontaktieren. Die Stadt Bautzen ist an diesen Bescheid gebunden und kann ihn weder ändern noch davon abweichen.

Wird Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Bautzen eingelegt, erfolgt eine schriftliche Anhörung. Grundsätzlich besteht auch bei laufenden Widerspruchs- oder Einspruchsverfahren die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der festgesetzten Grundsteuer.

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Sachgebiet Steuern

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