Bußgeld

Bußgelder werden in vielen Rechtsgebieten als Sanktion eingesetzt, um auf ein vorliegendes Fehlverhalten hinzuweisen und zur zukünftigen Beachtung der Regel anzuhalten.

Vor Erlass eines Bußgeldbescheides erfolgt in der Regel eine schriftliche Anhörung, bei der Sie als Betroffene oder Betroffener Ihre Sicht der Geschehnisse schildern können.

Halten wir nach der Anhörung weiterhin an den Vorwürfen fest, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Dieser informiert Sie unter anderem über den genauen Vorwurf und die Höhe der Geldbuße.

Sie können den Bescheid akzeptieren und das Bußgeld bezahlen oder gegen ihn Einspruch einlegen (Frist beachten – siehe Belehrung im Bescheid).

Ist bei Verfahren im ruhenden Straßenverkehr der Fahrzeugführer nicht ermittelbar, dann wird das Verfahren eingestellt und die Kosten des Verfahrens werden dem Fahrzeughalter auferlegt. Der Fahrzeughalter erhält in diesem Fall einen Kostenbescheid. Diesen kann man akzeptieren und die Kosten bezahlen oder einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (Frist beachten – siehe Belehrung im Bescheid). Rückfragen zu Bußgeldern wegen Verstößen in anderen Rechtsgebieten können unter Telefon 03591 534-328 gestellt werden.

Unterlagen/Formulare

keine

Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung

Ines Hanke

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