Beglaubigungen

Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments?

Eine amtliche Beglaubigung wird nur für die Fälle vorgenommen, in denen das Original von einer Behörde ausgestellt wurde bzw. die Beglaubigung bei einer Behörde vorgelegt werden soll.

Bei der Beglaubigung von Abschriften/Kopien wird die Übereinstimmung von Original und Abschrift bzw. Kopie bestätigt.

Die Unterschriftsbeglaubigung hingegen bestätigt, dass der Unterzeichnende die Unterschrift vor dem Sachbearbeiter vollzogen oder anerkannt hat. Es wird keinesfalls die Richtigkeit von Angaben in einem Text oder Ähnlichem anerkannt. Die Befugnis zur Beglaubigung einer Unterschrift besteht nur, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Hinweis:
Amtliche Beglaubigungen sind von öffentlichen Beglaubigungen abzugrenzen.
Für öffentliche Beglaubigungen wird in der Regel die für die Beglaubigung zuständige Stelle gesetzlich vorgegeben z.B.

Unterlagen/Formulare

  • Vorsorgevollmachten (Betreuungsbehörde bzw. Notar)
  • Erbschein (Notar)
  • Eintragung im Grundbuch (Notar)
  • Personenstandsurkunden (Standesamt).
  • Original und Kopie des Dokumentes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll
  • Personalausweis oder Reisepass

Einwohnermeldeamt

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Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon Name A–L 03591 534-339, -335, -0 Telefon Name M–Z 03591 534-333, -336, -0
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Dienstag9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
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