Stadtkämmerei
Abteilung Liegenschaften/Steuern
Sachgebiet Steuern

  • Gewerbesteuern
  • Grundsteuern
  • Spielgerätesteuer
  • Hundesteuern (für Hunde älter als ein viertel Jahr):
    . Vorlage der Papiere des Hundes (wenn vorhanden)
    . Vorlage der Personalien des Besitzers
    . Nachweis über vorherigen Besitzer
    . Steuerbefreiung (z.B. Blinden- oder Wachhund) entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Bautzen auf Antrag
    . Abmeldung bei Verkauf (neuen Besitzer angeben), bei Tod (Unterlagen des Tierarztes vorlegen), bei Entlaufen
      (Zeitpunkt angeben)

Anne Helms

Zimmer 204
Kesselstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-208
Telefax +49 3591 534-211
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