Stadtkämmerei
Abteilung Liegenschaften/Steuern
Sachgebiet Steuern
- Gewerbesteuern
- Grundsteuern
- Spielgerätesteuer
- Hundesteuern (für Hunde älter als ein viertel Jahr):
. Vorlage der Papiere des Hundes (wenn vorhanden)
. Vorlage der Personalien des Besitzers
. Nachweis über vorherigen Besitzer
. Steuerbefreiung (z.B. Blinden- oder Wachhund) entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Bautzen auf Antrag
. Abmeldung bei Verkauf (neuen Besitzer angeben), bei Tod (Unterlagen des Tierarztes vorlegen), bei Entlaufen
(Zeitpunkt angeben)
Anne Helms
Zimmer 204
Kesselstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-208
Telefax +49 3591 534-211
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