Warum sprechen wir wieder so intensiv über eine mögliche neue Spreequerung?

Seit Jahren werden in Bautzen unterschiedliche Modelle diskutiert. Mit Blick auf die Realisierung scheiterten jedoch viele Ideen. Mit der Aussicht auf beträchtliche Fördermöglichkeiten aus dem Investitionsgesetz Kohleregion (Strukturwandel) erhielt die Diskussion eine neue Qualität. Nun soll das Projekt abgeschlossen werden. Der Stadtrat hat die Stadtverwaltung im Frühjahr 2023 mit einer deutlichen Mehrheit beauftragt, das Projekt der Spreequerung in der Antragstellung für den Strukturwandel aufrecht zu erhalten. Grundlage dafür ist ein Stadtratsbeschluss im Oktober, damit der mögliche Antrag bis Mitte November eingereicht werden kann. Diesen fordert die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung, die u.a. über die Förderung entscheidet.

Die historische Altstadt ist mit der Spreequerung barrierefrei vom Parkplatz Schliebenstraße zu erreichen. Gastronomen und Händler profitieren maßgeblich von der neuen Verkehrsachse. Zudem wird Anwohnern und Touristen die Parkplatzsuche erleichtert – denn auf dem erweiterten Schliebenparkplatz können sie ihr Fahrzeug abstellen und über eine zusätzliche Spreequerung schnell in die Altstadt gelangen.

Weiterhin bekommen die maroden Gebäude des Burgwasserturms und des Langhauses durch die Sanierung eine Aufwertung. Darüber hinaus wird über den geplanten Einbau eines Aufzuges im Burgwasserturm die Altstadt mit dem Spreetal verbunden.

Diese belaufen sich auf 13,5 Mio. Euro für das Gesamtvorhaben nach heutigem Planungsstand. Dieser Betrag ist auch als Summe im Förderantrag bei der SAS angegeben. Mögliche Baupreisveränderungen sind nicht einberechnet. Die Stadt Bautzen hat einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu tragen. Die genaue Höhe des Eigenanteils wird durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung festgelegt. Die genannten Summen tangieren nicht den Bau anderer Projekte.

Schätzungen belaufen sich auf knapp über 30.000 € pro Jahr. Darin inbegriffen sind turnusmäßige Instandhaltungen und Betriebskosten, wie z.B. Winterdienst für Brücke, Langhaus, Burgwasserturm und der westlichen Zuwegung.

Nach Prüfung durch die Sächsische Agentur für Strukturwandel sind maximal 90 % Fördermittel für dieses Projekt zu erwarten.

Nein. Mittel, die über diese Fördermaßnahmen (Strukturstärkungsgesetz) eingesetzt werden, sind nur für dieses konkrete Projekt vorgesehen.

Nein, mit den Fördermitteln des Strukturwandels sind Investitionen möglich, jedoch nicht die Finanzierung von laufenden Kosten, wie sie ein Shuttle-Bus erzeugen würde.

Das Ergebnis eines Bürgerentscheids ist rechtlich verbindlich und muss umgesetzt werden. Folglich müssen zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids auch alle Rahmenbedingungen, u.a. die Finanzierung, bekannt sein. Dies ist erst dann möglich, wenn die Stadt einen Fördermittelbescheid für das Projekt der Spreequerung erhalten hat.

Gut zu wissen: Ein Bürgerentscheid benötigt etwa ein Vierteljahr Vorlaufzeit und kostet rund 50.000 €.

Die gewonnenen Erkenntnisse sind nicht verloren. Sollte der aktuelle Förderantrag nicht erfolgreich sein, wäre ein erneuter Versuch möglich. Dazu braucht es allerdings eine zweite Förderperiode für den Strukturwandel, zu dem sich der Bund bis zum heutigen Tage noch nicht öffentlich bekannt hat.

Nein! Die Stadt ist in der Lage, den Eigenanteil aufzubringen, ohne dass dies andere Projekte tangiert.

Über das Bebauungsplanverfahren wird u.a. über Belange des Naturschutzes, des Nachbarrechts und des Immissionsschutzes befunden. Ohne dieses Gutachten kann keine Baugenehmigung erteilt werden.

Alle baulichen Voraussetzungen (Deckenlagen, Treppenanlagen) werden für einen späteren weiteren Nutzungsaubau geschaffen. Bei der Skybar muss zunächst noch über ein Betreiberkonzept nachgedacht werden. Trotz vorliegender Studie kann noch keine Aussage zur Nutzung getroffen werden.