Geburt anzeigen
Kinder sind die sichtbar gewordene Liebe, die zwei Menschen verbindet.
Wird eine im Standesamtsbezirk Bautzen stattgefundene Geburt – schriftlich oder mündlich – angezeigt, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Schriftliche Anzeige einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Klinik)
- bei verheirateten Eltern deren Geburtsurkunden sowie die Eheurkunde
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern deren Geburtsurkunden, die evtl. vorgeburtlich erfolgte Vaterschaftsanerkennung beim Standes- oder Jugendamt sowie die evtl. vorgeburtlich erfolgte Sorgeerklärung beim Jugendamt
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburtsurkunde des vorangegangenen Kindes
- bei mündlicher Anzeige (z.B. Hausgeburt) eine vom Arzt oder einer Hebamme ausgestellte Bescheinigung über die Geburt des Kindes, der oder die bei der Geburt zugegen war.
Die Anzeige hat spätestens am siebenten Tag auf die Geburt folgenden Werktag zu erfolgen. Nach Prüfung erfolgt die Beurkundung der Geburt und Ausstellung von Geburtsurkunden durch das Standesamt.
Zur Vaterschaftsanerkennung beim Standes- oder Jugendamt müssen beide Elternteile unter Vorlage beider Personalausweise und Geburtsurkunden gemeinsam erscheinen. Beim Jugendamt ist außerdem gleichzeitig die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ein Kind möglich.
Für die Bestimmung und Änderung des Geburtsnamens eines Kindes gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten, so dass in einem solchen Fall eine Beratung durch das Standesamt notwendig ist.
Zimmer 05, EG
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-340
standesamt@bautzen.de
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Dienstag | 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr |