Ehrenamtskarte
Aktuelle Information des Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Fortführung der Eherenamtskarte
„Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird auch ab nächstem Jahr wieder eine Sächsische Ehrenamtskarte als Würdigung des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger anbieten. Die nunmehr 6. Auflage der Karte soll eine Gültigkeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 erhalten. Demnächst werden alle Städte und Gemeinden in Sachsen sowie die Kooperationspartner der Ehrenamtskarte und die Öffentlichkeit über das weitere Verfahren informiert.
Gegenwärtig laufen die notwendigen Vorbereitungen für den Druck der Ehrenamtskarten sowie die Überarbeitung der Antragsunterlagen im Amt24.
In jedem Fall ist eine Neubeantragung der Ehrenamtskarten durch die Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Vergabekriterien bzw. Voraussetzungen für den Erhalt der Karten sollen unverändert bleiben.“
Als attraktive Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement gibt es seit 2010 im Freistaat die sachsenweite Ehrenamtskarte. Damit soll das breite Spektrum des bürgerschaftlichen Engagements in allen Regionen gewürdigt werden. Inhaber der Karte erhalten sachsenweit Vergünstigungen, zum Beispiel durch freien oder ermäßigten Eintritt in Schwimmbäder, Schlösser und Museen. Auch die Stadt Bautzen beteiligt sich an diesem Projekt. Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt jeweils drei Jahre und kann beim Amt für Wirtschaft, Kultur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beantragt werden. Der Antrag enthält Grundinformationen zur Person und zum Engagement des Bewerbers. Neben der Unterschrift des Bewerbers bestätigt die Trägerorganisation des bürgerschaftlichen Engagements die Anmeldung.
Trägerorganisationen können sein:
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der Freien Wohlfahrtspflege
- Kirchgemeinden und Relisionsgemeinschaften
- Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.
Voraussetzungen:
- Das Mindestalter der Bewerberinnen und Bewerber muss 14 Jahre betragen.
- Für den Bezug der Ehrenamtskarte ist ein bürgerschaftliches Engagement von mindestens zwei Jahren erforderlich.
- Das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens drei Stunden.
- Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.
- Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich an der Vergabe der Ehrenamtskarte
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und Interesse an der Ehrenamtskarte haben, können Sie diese bei der Stadt oder Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen.
Unterlagen/Formulare
Antrag auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte (gültig bis 31.12.2024)
Zimmer EG 02
Fleischmarkt 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-391
Telefax +49 3591 534-399
ines.friedrich@bautzen.de