Ehrenamtskarte

Aktuelle Information 

Ab sofort kann die 6. Auflage der Ehrenamtskarte mit einer Gültigkeit bis 2027 beantragt werden.

Als attraktive Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement gibt es seit 2010 im Freistaat die sachsenweite Ehrenamtskarte. Damit soll das breite Spektrum des bürgerschaftlichen Engagements in allen Regionen gewürdigt werden. Inhaber der Karte erhalten sachsenweit Vergünstigungen, zum Beispiel durch freien oder ermäßigten Eintritt in Schwimmbäder, Schlösser und Museen. Auch die Stadt Bautzen beteiligt sich an diesem Projekt. Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt jeweils drei Jahre und kann in der Pressestelle beantragt werden. Der Antrag enthält Grundinformationen zur Person und zum Engagement des Bewerbers. Neben der Unterschrift des Bewerbers bestätigt die Trägerorganisation des bürgerschaftlichen Engagements die Anmeldung.

Trägerorganisationen können sein:

  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen 
  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften
  • Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.

Voraussetzungen:

  • Das Mindestalter der Bewerberinnen und Bewerber muss 14 Jahre betragen.
  • Für den Bezug der Ehrenamtskarte ist ein bürgerschaftliches Engagement von mindestens zwei Jahren erforderlich.
  • Das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens drei Stunden.
  • Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.
  • Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich an der Vergabe der Ehrenamtskarte.

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und Interesse an der Ehrenamtskarte haben, können Sie diese bei der Stadt oder Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen. 

Unterlagen/Formulare

Antrag auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte (gültig ab 1.1.2025)