Der Kinderreisepass hat ausgedient

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Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung werden ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Für alle Kinder, wenn sie außerhalb Deutschlands verreisen, muss ab dem 1. Januar 2024 einen normaler elektronischer Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre, Kosten 37,50 €) beantragt werden. Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Gültigkeit 6 Jahre, Kosten 22,80 €). Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung  

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild vom Fotografen
  • Geburtsurkunde im Original
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • persönliches Erscheinen des Kindes und der Sorgeberechtigten
  • Zustimmungserklärung

Kinderreisepasse können nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zur ihrer regulären Ablauffrist.

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