Öffentliche Auslegung Entwurf des Bebauungsplanes „Parkplatz Schliebenstraße“ (2021)

Der Stadtrat der Stadt Bautzen hat am 15.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Parkplatz Schliebenstraße“ (2021) aufzustellen und den Bebauungsplanentwurf vom 30.9.2021 zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet liegt östlich der Schliebenstraße und westlich der Leibnizstraße. Das Gebiet umfasst die Flurstücke Nr. 1779/9, Nr. 2742/1 und 2743 der Gemarkung Bautzen, eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 1778 der Gemarkung Bautzen sowie eine externe Kompensationsfläche, die Teilfläche des Flurstücks Nr. 144/2 der Gemarkung Seidau. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich damit über insgesamt 16.236 m² Plangebietsfläche (mit Ausgleichsfläche).

Der bestehende Touristik-Parkplatz Schliebenstraße (Schliebenstraße 24) ist eine sinnvolle Ergänzung der touristischen Infrastruktur in peripherer Lage, dessen Betrieb die Verkehrserschließung der westlichen Altstadt wesentlich verbessert hat. Sowohl die geringe Entfernung zur historischen Altstadt von Bautzen als auch die optimale verkehrstechnische Lage in unmittelbarer Nähe zur S 111, B 96 bzw. zur Bundesautobahn A 4 mit der Anschlussstelle Bautzen West sind Grundlage für das Planungsziel, den Parkplatz zu erweitern.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des bestehenden Parkplatzes auf dem Gelände der Flurstücke Nr. 2743 und 1778 der Gemarkung Bautzen zu schaffen. Die Flächen werden derzeit intensiv für die Landwirtschaft genutzt. Sie grenzen unmittelbar westlich an die Leibnizstraße und den Weg 005304 (Verbindung in Richtung Fichteschule) an.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz in der Zeit vom

24.1.2022 bis 25.2.2022

durch Veröffentlichung im Internet auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des Bebauungsplanes vom 30.9.2021 (Planteil A, B), die Begründung (Planteil C, Teil 1), den Grünordnungsplan (Planteil C, Teil 2), den Umweltbericht (Planteil C, Teil 3), das schalltechnische Gutachten (Planteil C, Anlage 1) und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen (Planteil C, Anlage 2) gegeben.

Die Stadt verfügt über folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten:

  • Schutzgut Mensch: Informationen zur Lärmbelastung
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: Informationen zum Flächennaturdenkmal und Aussagen zu weiteren Schutzgebieten; Informationen zu Tieren, Pflanzen und zu vorgefundenen Biotoptypen, zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutzfachbeitrag, Biotopkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
  • Schutzgut Boden: Informationen zur Flächeninanspruchnahme; rechtswirksamer Bauleitplan; Informationen zu Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen, Baugrunduntersuchung
  • Schutzgut Wasser: Informationen zu Oberflächengewässern; zum Grundwasserstand, zur Versickerung von Oberflächenwasser; Aussagen zu Trinkwasserschutzgebieten und zu Überschwemmungsbereichen
  • Schutzgut Luft/Klima: Informationen zum Naturraum „Oberlausitzer Gefilde“
  • Schutzgut Landschaft: Informationen zum Orts- und Landschaftsbild; Aussagen zur Denkmalpflege
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Informationen zu Kulturgütern und zum Denkmalschutz; Aussagen zum Umgebungsschutzbereich der wichtigsten Kulturdenkmale der Stadt Bautzen

Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind ausführlich zusammen mit dem Planentwurf und der Begründung mit Umweltbericht öffentlich einsehbar.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans abgeben:

postalisch anStadtverwaltung Bautzen
Bauverwaltungsamt (Abt. Stadtplanung), Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen
per E-Mail an
Telefon zur Niederschrift während der Dienststunden
03591 534-615 oder 03591 534-614

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Bebauungsplanentwurf beteiligt.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegen den Planunterlagen zu diesem Vorhaben unter www.bauleitplanung.sachsen.de bei.

Bautzen, den 15.1.2022
Alexander Ahrens, Oberbürgermeister