Elternbeiträge werden für die Zeit der Schließung erstattet

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Die Stadt Bautzen erstattet die Elternbeiträge und den Verpflegungskostenersatz für die Zeit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Sofern innerhalb des Zeitraumes vom 14. bis 31.12.2020 keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, wird der hälftige monatliche Elternbeitrag für diesen Zeitraum erstattet. Die Abrechnung erfolgt im März 2021.

Für den Zeitraum zwischen dem 1. bis 17.1.2021 erfolgt die Erstattung der hälftigen monatlichen Elternbeiträge wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde mit der Abrechnung im April 2021. Sofern ab der Woche vom 18.1.2021 keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird, wird jeweils ein Viertel des monatlichen Elternbeitrages für jede weitere Woche der Schließung der Kindertageseinrichtungen erstattet. Bei der Prüfung der Inanspruchnahme der Notbetreuung wird jede Woche gesondert betrachtet. Die Abrechnung für Januar erfolgt im April 2021 und für die Folgemonate voraussichtlich jeweils einen weiteren Monat später.

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