Stadt stellt 10.700 Euro für Herzensprojekte zur Verfügung

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Nachdem der Bürgerhaushalt zuletzt eher zögerlich angenommen wurde, interessierten sich 2020 viele Bautzener für diese Form der Unterstützung. Am 7. Juli beschloss der Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung die diesjährige Förderung des Bürgerhaushaltes mit einem Gesamtvolumen von 10.700 Euro.

Insgesamt wurden 57 Projekte eingereicht. Neben Stadtteilfesten wurden auch vermehrt Ideen zur Begrünung der Stadt eingebracht. Nicht jedes der eingereichten Projekte war förderfähig. So bezogen sich einige der Vorschläge auf Flächen, die nicht auf städtischem Gebiet liegen. Andere Projekte mussten aus dem Bürgerhaushalt entnommen werden, da sie im Zuge der Corona-Krise nicht umsetzbar sind. Dazu zählen vor allem Stadtteilfeste. Weiterhin benötigen einige der eingereichten Vorhaben keine Förderung, da sie bereits im städtischen Haushalt enthalten sind.

Einen Zuschuss aus dem Bürgerhaushalt 2020 erhalten folgende Projekte:

  • Schaukasten für Vereine im Stadtteil Gesundbrunnen
  • Stadtteilfest/Straßenfest Oberkaina
  • Weihnachtsdekoration (Weihnachtsbäume, Lichterketten, Schmuck) auf der Schloßstraße, der Wendischen Straße und der Seminarstraße
  • Projekt Apothekergarten an der Michaeliskirche
  • Mitfahrbänke in der Seidau
  • Überkonfessionelle Veranstaltung zum 3. Oktober 2020 „Tag der Deutschen Einheit“
  • Informationstafel zu Dr. Konrad Johannes Kaeubler an der Clara-Zetkin-Straße
  • Dorfwichtel Teichnitz (Durchführung eines Weihnachtsmarktes für den Stadtteil)
  • Begrünung durch die Interessensgemeinschaft Wendische Straße
  • Büchertauschtelefonzelle im Allende-Viertel

Seit 2017 hat Bautzen einen Bürgerhaushalt. Jedes Jahr stehen 10.000 Euro für Herzensprojekte zur Verfügung. Ob Begrünung im Wohnviertel, die Unterstützung einer Veranstaltung, eine neue Parkbank – grundsätzlich sind die Anwendungsmöglichkeiten vielfältig. Nicht umsetzbar sind investive Vorhaben, also solche Projekte, die langfristig Unterhaltungskosten verursachen. Dazu zählen der Bau von Spielplätzen oder Rad- und Fußwegen. Auch Projekte, die sich weder in städtischer Verantwortlichkeit, noch auf städtischem Grund befinden, sind nicht förderfähig.

Die Anträge werden im Büro des Oberbürgermeisters unter der E-Mail-Adresse buergerhaushalt(at)bautzen.de entgegen genommen. Anschließend werden diese zur fachlichen Beurteilung innerhalb der Verwaltung verteilt. Die zuständigen Ämter bewerten dann, ob die Maßnahmen im Rahmen des Bürgerhaushalts umsetzbar sind. Zuletzt entscheiden die Mitglieder des Finanzausschusses, welche Anträge und Ideen gefördert werden können.

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