Schlichten statt Richten – Bewerbung zum Friedensrichter wieder möglich!

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Die Stadt Bautzen sucht für die neue Amtszeit eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter für ihr Stadtgebiet und bittet Interessenten sich zu bewerben.

Das Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für die Dauer von 5 Jahren vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden.

Die Aufgabe des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Wer in Bautzen wohnt, für das Amt geeignet ist und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 27. März 2020 bei der Stadt Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen unter Angabe von Namen, Geburtsdatum, Beruf und vollständiger Adresse zu bewerben.

Nähere Auskünfte über das Amt eines Friedensrichters erhalten Sie im Rechtsamt der Stadt Bautzen (Rathaus, 2. Etage, Zimmer 211) oder unter der Telefonnummer 03591 534-301.

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