Einst vermögende Bürger, später gewählte Vertreter: aus der Geschichte des Stadtrates

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Ende Mai wurde in Bautzen ein neuer Stadtrat gewählt. Derartige Wahlen fanden – mit Unterbrechungen – seit der Einführung der Städteordnung 1832 statt. Sie stehen am 12. Juni im Mittelpunkt der Veranstaltung „Treffpunkt Archiv“.

Ab 17.00 Uhr werden im Lesesaal des Archivverbundes Bautzen die parlamentarischen Unterlagen des Stadtarchivs aus der Zeit seit 1832 vorgestellt. Das Publikum erfährt, warum diese Überlieferung für die Geschichte Bautzens von besonderer Bedeutung ist. Die im September 1831 durch den sächsischen König unterzeichnete und ab 1834 auch in der Oberlausitz gültige Verfassungsurkunde ebnete den Weg zu einer kommunalen Selbstverwaltung.

Diese fand in der am 2. Februar 1832 erlassenen Städteordnung ihre Ausgestaltung. Bestand der Rat bis dahin aus einem festen Kreis vermögender Bürger, traten nun gewählte Vertreter der Bürgerschaft an ihre Stelle. Anfangs waren sie mittels eines Bürgerausschusses und der Stadtverordnetenversammlung organisiert. Letztere wählte aus ihrer Mitte einen Stadtrat, der aus besoldeten und unbesoldeten Stadträten bestand. Die Vereidigung des neuen Rates, an dessen Spitze als erster gewählter Bürgermeister Ernst Friedrich Hartz stand, fand am 12. Juni 1832 statt.

Obgleich sich die Bezeichnungen und teilweise die Strukturen des städtischen Parlamentes und des städtischen Rates immer wieder veränderten, blieb die Organisation bürgerschaftlicher Mitwirkung bis heute grundsätzlich bestehen. Ausgenommen sind nur die Zeiten der Diktaturen, die eine demokratische Mitwirkung der Bürgerschaft in der Stadtgesellschaft nicht ermöglichten.

Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei.

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