Asylsuchender erhält Aufenthaltsverbot

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Im Einvernehmen mit der Polizei hat die Stadtverwaltung Bautzen entschieden, gegen einen erwachsenen Asylsuchenden ein 3-monatiges Aufenthaltsverbot für das gesamte Stadtgebiet Bautzen zu verhängen. Grund für die Entscheidung ist die außergewöhnliche Häufung von strafbaren Handlungen in einem kurzen Zeitraum. Gegen die betroffene Person laufen unter anderem Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung. In mehreren Einrichtungen in Bautzen hat die Person bereits Hausverbot.

„Unsere Aufgabe ist es, uns entschieden gegen jeden zur Wehr zu setzen, der mit seinem Handeln das friedliche Miteinander in unserer Stadt gefährdet. Diese Devise gilt für alle Personen gleichermaßen, ungeachtet ihrer Herkunft oder politischen Gesinnung“, so der Bautzener Oberbürgermeister Alexander Ahrens. Der Betroffene wurde schriftlich über die Maßnahme informiert. Sie tritt ab sofort in Kraft.

Aufenthaltsverbote sind weder als Bestrafung noch als Erziehungsmaßnahme zu verstehen, sondern dienen ausschließlich der Gefahrenabwehr. Ihre Rechtsgrundlage finden sie im Sächsischen Polizeigesetz. Sie richten sich gegen einzelne Personen, wenn die Annahme besteht, dass diese Person in einem bestimmten Gebiet Straftaten begehen wird. Bereits im vergangenen Jahr machte die Stadt von dieser Möglichkeit gegenüber einem Asylbewerber Gebrauch.

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