Neue Regelungen auf der Steinstraße erzeugen mehr Sicherheitsgefühl

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Radfahrer auf der Steinstraße radelt in Richtung Reichenturm

Die Situation auf der Steinstraße ist für alle Verkehrsteilnehmer keine einfache. Das zeigten in der Vergangenheit zahlreiche Diskussionen. Um das Miteinander sicherer zu gestalten, traten 2015 neue Regelungen für Radfahrer in Kraft. Diese wurden nun erneut hinterfragt. Um das Sicherheitsempfinden der Radfahrer zu erhöhen, gelten ab Mitte Juni neue Regeln.

Wenig Platz, Mülltonnen auf dem Gehweg, hohe Geschwindigkeit: Häufig hatte es auf der Steinstraße in der Vergangenheit Unfälle mit Radfahrern gegeben. Eine Lösung wurde 2015 vorgestellt. Seitdem gilt zwischen Korn- und Holzmarkt Tempo 30. Außerdem wurden auf beiden Seiten der Fahrbahn Schutzstreifen für Radfahrer markiert. Diese Regelung entspricht nicht nur den aktuellen Richtlinien – auch die Statistik gibt den Entscheidern Recht: Unfälle mit Radlern, die die Schutzstreifen benutzten, hat es seit der Neuregelung nicht gegeben.

Dennoch haben viele Menschen ein mulmiges Gefühl, wenn sie mit dem Drahtesel auf der Steinstraße unterwegs sind. Denn viele Autofahrer halten den nötigen Sicherheitsabstand nicht ein. Um sich sicherer zu fühlen, weichen viele Radfahrer häufig auf den Gehweg aus. Erlaubt ist dieses Verhalten bisher nicht. Nun reagiert die Stadtverwaltung auf das gesunkene Sicherheitsempfinden der Radfahrer. In Fahrtrichtung Holzmarkt wird Mitte Juni der Schutzstreifen auf 1,80 Meter verbreitert und neu markiert. Eingeschlossen sind die verkehrsreichen Einmündungen der Kurt-Pchalek-Straße und der Lotzestraße sowie die häufig benutzte Zufahrt des Lidl-Marktes.

Anders verhält es sich in der Gegenrichtung: Wer auf der Steinstraße bergauf radelt, darf künftig den ausgewiesenen Bereich auf dem Gehweg benutzen. In Richtung Reichenturm entfällt der Schutzstreifen auf der Fahrbahn somit komplett. Trotz der neuen Regelung sind Radfahrer nicht dazu verpflichtet, den Radstreifen auf dem Gehweg zu benutzen. Sie dürfen weiterhin auf der Fahrbahn unterwegs sein.

In Richtung Holzmarkt bleibt die Benutzung des Gehweges für Radler weiter verboten. Da die Fahrer auf ihren Drahteseln bergab mitunter sehr schnell unterwegs sind, war es dort vor 2015 immer wieder zu Unfällen im Bereich der Einmündungen gekommen. Seit dem Radfahrer die Fahrbahn benutzen, ist das Unfallrisiko deutlich gesunken.

Die neuen Regelungen gelten, sobald die Markierungsarbeiten abgeschlossen sind und die Verkehrsschilder aufgestellt wurden. Unberührt von den Maßnahmen bleibt die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Um alle Verkehrsteilnehmer zu schützen, ist dennoch erhöhte Vorsicht geboten. Autofahrer müssen den Sicherheitsabstand zu Radfahrern einhalten – die Straßenverkehrsordnung fordert 1,5 bis 2 m. Grundsätzlich gilt: Wenn Autofahrer den Sicherheitsabstand aufgrund der Verkehrslage nicht einhalten können, dürfen sie Fahrräder gar nicht überholen.

Viel Verkehr. Gutes Miteinander. - Wie verhalte ich mich im Straßenverkehr?

Seit einigen Jahren werden in Deutschland immer häufiger Schutzstreifen für den Radverkehr eingesetzt. Diese sind am Rand der Fahrbahn mit einer Leitlinie markiert. Mitunter lassen die Schutzstreifen Fragen offen. Die folgenden Hinweise können eine wertvolle Orientierung für das Verhalten im Straßenverkehr bieten:

Wer ein Fahrzeug führt ...

  •  darf den Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden
  •  darf bei Rückstau den Schutzstreifen in der Regel nicht überfahren, um auf diesem zu halten, wenn die restliche Fahrbahnbreite einschließlich eines eventuellen Schutzstreifens auf der anderen Seite für den Gegenverkehr ausreichend ist
  • hat beim Überholen von Radfahrern auf Schutzstreifen auf ausreichenden Seitenabstand zu achten; ist wegen des Gegenverkehrs kein ausreichender Seitenabstand zu gewährleisten, ist Überholen verboten
  • darf dort, wo Schutzstreifen für den Radverkehr markiert sind, nicht parken.

Radfahrer ...

  • müssen auf einer Fahrbahn mit Schutzstreifen diesen benutzen – und zwar nur den, in Fahrtrichtung gesehen, rechten Schutzstreifen
  • dürfen einen parallel verlaufenden Gehweg alternativ nur benutzen, wenn die Benutzung durch den Radverkehr ausdrücklich durch Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ zugelassen ist;
  • dürfen an einem Stau auf der Fahrbahn mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen, wenn hierfür ausreichender Raum vorhanden ist; besondere Vorsicht ist geboten, da Personen plötzlich aus dem Auto aussteigen könnten

Wieso überhaupt Schutzstreifen?

Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn wird heutzutage innerorts gegenüber einer Führung auf baulich abgesetzten Radwegen bevorzugt. Dies entspricht möglicherweise nicht dem subjektiven Sicherheitsempfinden vieler Radfahrer. Objektiv ergibt die Auswertung des Unfallgeschehens jedoch, dass die meisten Unfälle mit Radfahrer-Betroffenheit auf baulich abgesetzten Radwegen geschehen, nämlich an Kreuzungen und Einmündungen sowie an Grundstücksein- und -ausfahrten.

Je besser der Radverkehr im Blickfeld des Fahrzeugverkehrs bleibt, desto geringer ist die Unfallwahrscheinlichkeit. Auf vielen Straßen lassen es die baulichen Gegebenheiten nicht zu, Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, die durch eine durchgehende Linie abgegrenzt sind, anzulegen. In diesen Fällen bietet der Schutzstreifen dennoch die Möglichkeit, dem Radverkehr einen sichereren Raum anzubieten, als dies auf einem baulich getrennten Radweg oder einer Straße ohne Radverkehrsanlage der Fall wäre.

Schutzstreifen für den Radverkehr gibt es in Bautzen vor allem entlang der S 111 zwischen Holzmarkt und Dresdener Straße. Lediglich auf der Friedensbrücke bleibt es aufgrund der baulichen Gegebenheiten bei einer baulich getrennten Führung. Das im Jahr 2014 beschlossene Radverkehrskonzept sieht auch auf weiteren Straßen die Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr vor. Das Konzept ist auf der Website der Stadt Bautzen unter dem Stichwort „Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt“ einsehbar: www.bautzen.de

Radfahrer auf der Steinstraße radelt in Richtung Reichenturm

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