Hinweise zur Aufnahme von Kindern ukrainischer Herkunft in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bautzen

Die Koordinierung der Aufnahme in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bautzen erfolgt im Amt Bildung und Soziales über den Sachbereich Kindertageseinrichtung. Ansprechpartnerin ist Frau Isabel Frau Wende. Kontakt: ; Telefon 03591 534-404.

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung vorzulegen oder per E-Mail einzureichen:

  • Ausgefüllter Anmeldebogen mit Angabe der gewünschten Kita
  • Aufenthaltserlaubnis bzw. Bescheinigung des Ausländeramtes des Landkreises Bautzen
  • Meldebescheinigung über Wohnsitz in Bautzen
  • Erklärung, ggf. Nachweis über Personensorgeberechtigte
  • Kopie Pass zum Vergleich Unterschrift oder Vorlage vor Ort
  • Aktuelle ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Bautzen nach § 7 Abs. 1 Sachsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (SachsKitaG)
  • Nachweis des vorhandenen Masernschutzes (falls nicht eindeutig im ausländischen Impfpass erkennbar, muss im Vorfeld durch die Antragsteller eine Bestätigung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen eingeholt werden)

Grundsätzlich besteht auch für ukrainische Flüchtlinge bei Aufnahme bzw. Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen eine Nachweispflicht über die Immunität gegenüber Masern. Zur Sicherung einer zeitnahen Aufnahme ukrainischer Flüchtlingskinder und potentieller pädagogischer Fachkräfte bestehen folgende Optionen:

  • Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes gegen Masern bzw. das Vorliegen einer Immunität gegen Masern bzw. ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen einer Kontraindikation gegen eine Masernimpfung
  • Möglichkeit für den/ die Sorgeberechtigten, nach Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung bzw. nach Aufnahme einer Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung den entsprechenden Nachweis über die Immunität gegenüber Masern zeitnah (innerhalb eines Monats) vorzulegen (ergibt sich nach §20 IfSG Abs. 9a).
  • Dies kann bei nicht vorhanden Dokumenten durch einen ärztlichen Nachweis, über das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes gegen Masern bzw. das Vorliegen einer Immunität gegen Masern (durch Blutbildbestimmung) oder Vorlage eines ärztlichen Nachweises über das Vorliegen einer Kontraindikation gegen eine Masernimpfung geschehen.

Hinweise zur Erhebung der Elternbeiträge

  1. Die Elternbeiträge werden auf der Basis der aktuellen Elternbeitragssatzung der Stadt Bautzen mittels Festsetzungsbescheid erhoben.
  2. Es besteht die Möglichkeit die Elternbeiträge mittels Lastschrifteinzug oder per Überweisung zu entrichten.
  3. Wird beim Jugendamt des Landkreises Bautzen ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge gestellt, ist unbedingt zu beachten, dass auf dem Antragsformular der jeweilige Träger der betreuenden Kindertageseinrichtung als Zahlungsempfänger eingetragen wird.

Weitere Hinweise und Informationen unter www.ukrainehilfe.sachsen.de/kinder-und-schule-7892.html

Aufnahmeantrag für einen Kita-Platz (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege) zum Download

Für eine 39.000-Einwohner-Stadt verfügt Bautzen über eine erstaunlich vielfältige Betreuungslandschaft. Ob freie oder städtische Krippe oder Kita, Kneipp®- oder Montessori-Pädagogik, christliche oder konfessionslose Einrichtungen – Bautzen unterbreitet in diesem Bereich eine Vielzahl an Angeboten. Für die Betreuung ihrer Kinder stehen Eltern in Bautzen derzeit 7 Horte, 17 Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe und Kindergarten) und 16 Kindertagespflegepersonen zur Verfügung.

Die Anmeldung für Krippe und Kita erfolgt über die jeweiligen Einrichtungen. Hier erhalten Eltern ein Formular, mit dem die Aufnahme des Kindes bestätigt oder bei fehlenden Plätzen auch verneint wird. Finden Eltern bei den ersten drei Einrichtungen keinen Platz, hilft die Stadtverwaltung bei der Suche nach einem passenden Betreuungsangebot.

Die rechtlichen Grundlagen zur Kinderbetreuung in Bautzen sind in der Betreuungssatzung der Stadt Bautzen und der Elternbeitragssatzung der Stadt Bautzen geregelt. Für Plätze bei Kindertagespflegepersonen wird der gleiche Elternbeitrag wie für Krippenplätze erhoben.

Sie möchten Ihrem Kind die Chance geben, Sorbisch zu lernen? Umfangreiche Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „In Bautzen: Von klein auf Sorbisch lernen“