Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist die vom Gesetzgeber vorgegebene „örtliche Prüfungseinrichtung“ (§ 103 Abs. 1 SächsGemO) der Großen Kreisstadt Bautzen. Es ist bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsarbeiten unabhängig und an Weisungen nicht gebunden (§ 103 Abs. 2 SächsGemO).

Neben der Prüfung des Jahresabschlusses obliegen dem RPA als Pflichtaufgaben auch die laufende Prüfung der Kassenvorgänge, die Vornahme von Kassenprüfungen sowie die Prüfung der Vermögensgegenstände und Vorräte. Ferner kann es die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, der Vergaben und der Betätigung der Stadt in Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, wahrnehmen.

Weitere Aufgaben wurden dem RPA kraft Beschluss des Stadtrates (Rechnungsprüfungsordnung) übertragen.