Am 18. Juli 2002 trat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Kraft (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Ziel ist es, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. Mit Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) wurden Städte und Gemeinden verpflichtet, alle fünf Jahre mittels Lärmkarten die Geräuschbelastung entlang von Hauptlärmquellen zu dokumentieren (Stichtag: 30.06.) und bei festgestellten Lärmproblemen mögliche Minderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen festzuschreiben bzw. diese zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Stichtag für die Erstellung der Aktionspläne ist der 18. Juli des auf die Lärmkartierung folgenden Jahres (oder bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation).

Lärmkartierung 2022

Die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EU-Umgebungsrichtlinie) sowie deren Umsetzung in bundesdeutsches Recht (§§ 47 a bis 47 f BImSchG) sehen vor, dass an Hauptverkehrsstraßen alle fünf Jahre eine Lärmkartierung durchgeführt wird. Als Ergebnis einer solchen Kartierung werden Lärmkarten erstellt. Diese erlauben es, sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen. Zuletzt wurde eine Lärmkartierung im Jahr 2017 erstellt.

Im Amtsblatt der Stadt Bautzen am 24. Februar 2024 erfolgt die amtliche Bekanntmachung der aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung 2022. Die aktuellen Lärmkarten aus dem Jahr 2022 sowie ergänzende Erläuterungen und Hilfestellungen zur Interpretation der Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf den Seiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) abrufbar: www.umwelt.sachsen.de

Lärmaktionsplanung 2018

Der Stadtrat hat am 26. September 2018 den Lärmaktionsplan 2018 für die Stadt Bautzen beschlossen. Dieser ersetzt den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2015. Gesetzliche Grundlage für die Überarbeitung des Lärmaktionsplans bildet § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Fachliche Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplanes 2018 sind die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 sowie die Hinweise der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Inhaltliche Erläuterungen zum Beteiligungsprozess im Rahmen der Lärmaktionsplanung können dem nebenstehenden PDF-Dokument entnommen werden. Weitere Informationen zur Lärmkartierung 2017 finden Sie in dem entsprechenden Abschnitt.

Lärmkartierung 2017

Die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EU-Umgebungsrichtlinie) sowie deren Umsetzung in bundesdeutsches Recht (§§ 47 a bis 47 f BImSchG) sehen vor, dass an Hauptverkehrsstraßen alle fünf Jahre eine Lärmkartierung durchgeführt wird. Als Ergebnis einer solchen Kartierung werden Lärmkarten erstellt. Diese erlauben es, sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen.

Zuletzt wurde eine Lärmkartierung im Jahr 2012 erstellt; hier wurden alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr in die Berechnungen einbezogen. Die Verkehrsmengenschwelle galt ebenfalls für die neue Kartierung im Jahr 2017. Dieser Grenzwert wird in Bautzen auf etwa 33,5 km des Straßennetzes erreicht. Die Schallemissionen folgender Straßen wurden im Rahmen der Lärmkartierung 2017 berechnet und grafisch dargestellt: BAB 4, B 156 (zwischen B 96 und S 109), B 96 (zwischen S 114 und südlicher Stadtgrenze im Stadtteil Oberkaina), B 6 (zwischen B 156 und östliche Stadtgrenze im Stadtteil Auritz), S 114 (zwischen B 96 und Edisonstraße), S 111 (zwischen S 119 und B 156), Muskauer Straße (zwischen Kreckwitzer Straße und Am Ziegelwall), Kreckwitzer Straße, Am Ziegelwall (zwischen Muskauer Straße und S 111), Wallstraße (zwischen S 111 und August-Bebel-Straße), Tzschirnerstraße (zwischen Neusalzaer Straße und Taucherstraße), Äußere Lauenstraße (zwischen S 111 und Schilleranlagen) und Neusalzaer Straße (zwischen Schilleranlagen und B 96).

Im Amtsblatt der Stadt Bautzen vom 24.02.2018 erfolgte die amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2017. Die Lärmkarten aus dem Jahr 2017 sowie ergänzende Erläuterungen und Hilfestellungen zur Interpretation der Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf den Seiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) abrufbar. Außerdem können die Karten bei der Stadtverwaltung Bautzen, Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus), während der Dienststunden eingesehen werden.