Umzug
Wer nach Bautzen zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Gleiches gilt für einen Umzug innerhalb der Stadt.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde vorzulegen.
Bei jeder Anmeldung einer Wohnung ist die schriftliche Erklärung des Wohnungsgebers zwingend notwendig (Wohnungsgeberbestätigung). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Für die Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person unter Vorlage der Vollmacht mit der Abgabe beauftragen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Formulare
Zimmer 02–03, EG
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon Name A–L 03591 534-339, -335, -0 Telefon Name M–Z 03591 534-333, -336, -0
einwohnermeldeamt@bautzen.de
Montag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |