Stadtwappen nutzen

Nutzung, Genehmigung

Das von der Stadt Bautzen geführte Vollwappen (Schmuckwappen) ist bereits 1894/95 genehmigt worden und darf gemäß §10 (1) der Kommunalverfassung noch heute entsprechend geführt werden. Die Vergabe obliegt der Stadtverwaltung Bautzen, Amt für Pressearbeit und Stadtmarketing. Das Vollwappen wird fast ausschließlich im Zusammenhang mit dem Oberbürgermeister verwendet.

Verschiedene aus dem Vollwappen abgeleitete Formen sind nach Bescheid des Staatsministeriums des Innern (AZ 22-75191/139 vom 26.3.1993) genehmigt. Diese Formen sind der Stadtverwaltung Bautzen, Amt für Pressearbeit und Stadtmarketing, bekannt und dürfen weder in Form, noch in Farbe verändert werden. Veränderung oder Eingriffe stellen Urheberrechtsverletzungen dar. Gleiches gilt für das Signet „Türmelogo“.

Die Vergabe von Wappen, Signets und Stadtnamen erfolgt ausschließlich durch die Stadtverwaltung Bautzen, Amt für Pressearbeit und Stadtmarketing. Es handelt sich grundsätzlich um Einzelentscheidungen. Grundlage dafür bildet die Verwaltungskostensatzung vom 5. Mai 2021. Der Antrag ist formlos zu stellen, dabei ist der genaue Nutzungszweck anzugeben.

Daraus ableitend wird dringend darauf hingewiesen, dass die Herstellung von Souvenirs, Werbeartikeln usw. mit Wappen- oder Signet-Inhalten sowie der Verkauf von Produkten, die durch Dritte hergestellt werden und das Bautzener Wappen oder Signet enthalten, genehmigt werden muss. Es dürfen ausschließlich Originalvorlagen verwendet werden. Darauf sind die Hersteller hinzuweisen. Bei Zuwiderhandlung darf ein Verkauf der Produkte über die Tourist-Information Bautzen-Budyšin nicht erfolgen.

Unterlagen/Formulare

keine