Mietschulden

Unabhängig von ihrer finanziellen Situation ist es wichtig darauf zu achten, dass Sie mit Ihren Mietzahlungen nicht in Rückstand geraten.

Haben Sie Mietschulden? Warten Sie nicht ab! Reden Sie mit Ihrem Vermieter. Vielleicht lässt sich eine Einigung finden – Sie können beispielsweise anbieten, die fällige Monatsmiete in Raten abzubezahlen.

Selbst wenn andere Gläubiger Ihnen drohen oder Druck auf Sie ausüben, bleiben Sie immer dabei, Ihre Miete pünktlich und vorrangig vor allen anderen Verpflichtungen zu bezahlen. Mietschulden können im Gegensatz zu anderen Schulden gravierende Folgen mit sich bringen.

Bleiben Sie mit Ihren Mietzahlungen zwei Monate im Rückstand kann der Vermieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Das Gleiche gilt dann, wenn Sie über einen längeren Zeitraum nur teilweise Miete zahlen und im Gesamten über zwei Monatsmieten in Verzug sind.

Die Stadtverwaltung Bautzen bietet bei Mietschulden Beratung und Unterstützung an.

Wir helfen Ihnen weiter:

  • bei der Klärung der Ursachen, die zum drohenden Wohnungsverlust geführt haben
  • mit Informationen über Hilfsmöglichkeiten zum Erhalt Ihrer Wohnung und zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit
  • bei Verhandlungen mit dem Vermieter mit dem Ziel, das bestehende Mietverhältnis fortzusetzen
  • bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse und der Regulierung Ihrer Miet- und Energieschulden
  • bei der Sicherstellung künftiger Miet- und Energiezahlungen
  • bei drohenden Verlust der Wohnung (Wohnungsnotfallhilfe)

Für eine zielgerichtete Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Einkommensbescheide (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Grundsicherung, etc.)
  • Alle sonstigen Einkommensunterlagen (Arbeitseinkommen, Unterhalt, Renten u.a.)
  • Mietvertrag
  • Mahnungen, eventuelle Kündigung der Wohnung, Räumungsklage oder Schreiben vom Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung des Räumungsurteils
  • Schreiben vom Energieversorger (monatlicher Abschlag, Mahnung, Energiesperrung)

Formulare zur Prüfung von gegebenenfalls möglichen Ansprüchen:

  • Antrag auf Leistungen nach WoGG (Wohngeldantrag) – Stadtverwaltung Bautzen
  • Antrag Arbeitslosengeld II
  • Antrag auf Leistungen nach SGB II (ALG II) – Landratsamt
  • Antrag Sozialhilfe
  • Antrag auf Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) – Landratsamt

Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Wohnen und Soziale Dienste

Sozialarbeiter Sven Thomas

Zimmer 209
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-511
Telefax +49 3591 534-568
sven.thomas@bautzen.de

Öffnungszeiten
Dienstag9.00 bis 12.00 Uhr (ohne Anmeldung)
14.00 bis 16.00 Uhr (nur mit Anmeldung)
Donnerstag9.00 bis 12.00 Uhr (nur mit Anmeldung)
14.00 bis 16.00 Uhr (ohne Anmeldung)
16.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Anmeldung)

Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Wohnen und Soziale Dienste

Sozialarbeiterin Silvana Drexler

Zimmer 210
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-512
Telefax +49 3591 534-568
silvana.drexler@bautzen.de