Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).

Wenn Sie in Deutschland leben und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen Sie das Führungszeugnis in Ihrer zuständigen Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz.

Sie müssen dabei den Verwendungszweck angeben. Wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll, benötigen Sie außerdem die genaue Bezeichnung und die Anschrift der Behörde sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen.

Führungszeugnis online beantragen

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät.

Arten von Führungszeugnissen

  • Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als „Privatführungszeugnis“ bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein „Behördenführungszeugnis“ (Belegart O beziehungsweise OG, P).
  • Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein „Erweitertes Führungszeugnis“.
  • In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können ein sogenanntes „Europäisches Führungszeugnis“ beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es auch Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates.

Unterlagen/Formulare

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Aufenthaltstitel
  • bei schriftlichem Antrag: amtliche oder öffentliche Beglaubigung der Unterschrift
  • gegebenenfalls Nachweis der Berechtigung als gesetzlicher Vertreter
  • beim erweiterten Führungszeugnis zusätzlich: schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt

Weitere Informationen

Bundesamt für Justiz

Einwohnermeldeamt
Führungszeugnis

Zimmer 03, EG
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-331 und -332
einwohnermeldeamt@bautzen.de

Öffnungszeiten
Montag9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag9.00 bis 12.00 Uhr