Fördermittel

Städtebauförderung

Auf Antrag werden Eigentümern Fördermittel für die Sicherung, Instandsetzung oder Modernisierung Ihrer Gebäude gewährt. Ebenfalls können Ordnungsmaßnahmen z.B. die Freilegung von Grundstücken oder Wohnumfeldmaßnahmen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Voraussetzungen sind die Lage in einem Fördergebiet, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und diese unrentierlich ist und dass Städtebauförder- und Eigenmittel bei der Stadt zur Verfügung stehen.

Gern beraten wir Sie in einem Gespräch.

Unterlagen/Formulare

  • Formloser Antrag mit kurzer Beschreibung der Maßnahme
  • Kostenschätzung nach DIN 276
  • Flächenangaben
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Bauverwaltungsamt
Abteilung Vergabe/Förderung Städtebau

Cornelia Fürbaß

Zimmer 502
Kesselstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-691
Telefax +49 3591 534-633
cornelia.fuerbass@bautzen.de