Erklärungen zur steuerlichen Unbedenklichkeit

In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen die Bestätigung des Finanzamtes und der Stadtverwaltung, dass Sie keine Steuerschulden haben und Ihren Steuererklärungspflichten nachgekommen sind. Eine sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie beispielsweise für

  • die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (zum Beispiel Taxi-, Gaststättengewerbe, Kreditvermittlung)
  • die Grundbuch-Eintragung beim Immobilienerwerb

Unterlagen/Formulare

Stadtkämmerei
Sachgebiet Steuern

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