Maskenpflicht in Bautzens Fußgängerzonen

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Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung schreibt es vor: Beim Aufenthalt in Fußgängerzonen ist ab heute eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. In Bautzen gilt diese Regelung für folgende Bereiche:

  • Hauptmarkt/Reichenstraße
  • Seminarstraße/Platz vor dem Theater
  • Platz der Völkerfreundschaft

Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 30. November.

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