Coronavirus: Verwaltungsbetrieb läuft – nur etwas anders

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Rathausturm vor blauem Himmel

Um zeitnah auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können, hat Oberbürgermeister Alexander Ahrens im Rathaus einen Krisenstab eingerichtet. Die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stimmen sich regelmäßig ab. Die heutige Beratung war vom Austausch geprägt, wie die Maßnahmen von Bund, Freistaat und Landkreis umgesetzt werden.

Betrieb der Stadtverwaltung

Der Betrieb der Stadtverwaltung Bautzen läuft regulär weiter. Seit Dienstag, dem 17. März 2020, ist jedoch der Publikumsverkehr aller Ämter eingestellt. Eine Umstellung für beide Seiten. Bürgerinnen und Bürger wenden sich in erster Linie telefonisch an die einzelnen Geschäftsbereiche, schriftliche Dokumente werden per E-Mail ausgetauscht. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Word- und Excel-Dokumente aus Gründen der Datensicherheit nicht zugestellt werden können. PDF-Dokumente sind von den Einschränkungen nicht betroffen.

Der Bautzener Bürger-Service ist ausschließlich telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.
+49 3591 534-0
buergerservice@bautzen.de

Ausnahmeregelung

Eheschließungen werden wie geplant durchgeführt. Brautpaare sind jedoch aufgefordert, den Kreis der Anwesenden auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Freitag stehen noch 3 und für Sonnabend 2 Eheschließungen im Plan. Bislang gab es eine Absage.

Notbetreuung von Kindern

Die Notbetreuung richtet sich nach den Festlegungen der Allgemeinverfügung/Vollzug des Infektionsschutzgesetzes/Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16. März 2020, Az: 15-5422/4. Demzufolge sind grundsätzlich alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen. Jedoch wird eine Notbetreuung für diejenigen Personengruppen angeboten, die zur kritischen Infrastruktur gemäß Anlage 1 der o.g. Allgemeinverfügung gehören.

Aus diesem Grunde bietet die Stadt Bautzen in allen ihren Einrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horten, Förderhort) eine Notbetreuung an. Die regulären Öffnungszeiten von 6.00 bis 17.00 Uhr bleiben bestehen. Um die Öffnungszeiten abzudecken, ist weiterhin ein Schichtbetrieb erforderlich. Der Betreuungsbetrieb läuft bislang reibungslos. Aufgrund der sehr geringen Inanspruchnahme der Notbetreuung wird ab Montag, dem 23. März 2020, nur noch mit einer Notbesetzung gearbeitet. Sollte sich die Nachfrage wieder erhöhen, passen wir den Personalschlüssel entsprechend an. Am Mittwoch waren 25 Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Bautzen in der Notbetreuung.

Bei Bedarf bieten auch die Kindertagespflegestellen und die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft eine Notbetreuung an.

Schließung von Geschäften

Die Kontrolle, wie weit vom Erlass des Freistaates erfasste Einrichtungen die Vorgaben einhalten, unterliegt den Behörden des Bundes, des Freistaates bzw. des Landratsamtes. Konkret also der Polizei und des Gesundheitsamtes. Unabhängig davon wird das städtische Ordnungsamt, soweit den Gemeindevollzugsbediensteten Verstöße auffallen, die betreffende Einrichtung auf den Verstoß hinweisen. Sollte der Hinweis keine Wirkung erzielen, würde das Ordnungsamt eine entsprechende Information an eine der o.g. Behörden weiterleiten. Auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Auffälligkeiten an das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen zu melden.

Bürgertelefon Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen: +49 3591 5251-12121.

Indes macht man sich in der Verwaltung bereits Gedanken, wie die zu erwartenden Einnahmeverluste, beispielsweise aus Gewerbe-, Umsatz- und letztlich auch Einkommenssteuern, im städtischen Gesamthaushalt zu kompensieren sind. Sofern es von staatlicher Seite keine einheitlichen Regelungen gibt, wird man je nach zeitlichem Ausmaß der aktuellen Maßnahmen ab Mitte des Jahres sehr konkret über Einzelprojekte diskutieren müssen.

Rathausturm vor blauem Himmel
Rathaus und blauer Himmel

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