Stiftungen der Stadt Bautzen
Noch heute verwaltet die Stadt Bautzen folgende rechtlich selbständige Stiftungen, die entsprechend ihren Satzungen alle ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen.
Sammelstiftung
Altersheimstiftung
Stiftung Bautzen-Heidelberg
Zustiftungen oder Spenden sind für alle drei Stiftungen auch heute noch möglich.
Im Rahmen eines Festaktes erfolgte am 25. September 2007 die Neubegründung der "Dr.-Gregorius-Mättig-Stiftung“ in Bautzen. Diese Neubegründung geht zurück auf den Initiativkreis
"Dr.- Gregorius-Mättig-Stiftung“, die Kreissparkasse und den Oberbürgermeister Christian Schramm.
Erstmals lobt die Dr.-Gregorius-Mättig-Stiftung wieder ein Stipendium aus. Es soll einem Nachwuchswissenschaftler zugute kommen, der sich insbesondere mit dem kulturhistorischen Erbe der Oberlausitz befasst. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erforschung des Lebens von Gregorius Mättig und seinen Stiftungen.
Die Sammelstiftung ist eine Stiftung Bürgerlichen Rechts und zugleich eine kommunale Stiftung. Auf Grundlage des Gesetzes über die Zusammenlegung örtlicher Stiftungen vom 25.02.1948 wurden örtliche Stiftungen, die unter der Verwaltung oder Aufsicht der Stadt Bautzen standen zu einer Sammelstiftung zusammengelegt. Sie wiesen zum vor dem 01.04.1948 abgeschlossenen Rechnungsjahr einen Reinertrag von 3.000,00 RM auf. Darin enthalten sind u.a. die Mättigsche Stiftung, die Schrott-Stiftung oder Hohlfeldsche Stiftung. Die heutige Sammelstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar die Förderung sozialer, kultureller und karitativer Zwecke. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, das sich aus Grundstücks- und Immobilienwerten sowie Barvermögen zusammensetzt. Erwähnenswert ist z B. das Haus Äußere Lauenstraße 23, welches ausschließlich an gemeinnützige Einrichtungen vermietet ist, und das, wie es der Stiftungszweck entsprechend der Satzung vorschreibt, zu erhalten und weiter auszubauen ist. Auch die restaurierte Franckesche Gruft auf dem Taucherfriedhof, das wohl bekannteste Objekt der ehemaligen Grabunterhaltungsstiftung wird heute von der Sammelstiftung der Stadt Bautzen als Kulturdenkmal erhalten und gepflegt. Über die Verwendung der Stiftungserträge entscheidet der laut Satzung festgeschriebene Stiftungsvorstand, der aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister Finanzen, dem Amtsleiter für Bildung und Soziales, dem Leiter des Rechtsamtes und einer Bürgerin der Stadt Bautzen besteht.
Franksche Gruft auf dem Taucherfriedhof
Die Altersheimstiftung der Stadt Bautzen ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung i. S. von § 25 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes sowie von § 94 Abs. 1 der GemO für den Freistaat Sachsen vom 18.03.2003.
Die Stiftung übernahm als Rechtsnachfolgerin am 01. Januar 1944 die vom Währungsverfall ungleichmäßig betroffenen Vermögen der vom Reichsstatthalter in Sachsen, Landesregierung, Ministerium des Innern aufgehobenen rechtsfähigen Hospitalstiftungen:
Die Altersheimstiftung hat den Hauptzweck, das Wohnbedürfnis bedürftiger, allein stehender alter Bautzener Einwohner männlichen und weiblichen Geschlechts zu befriedigen.
Entsprechend § 2 der geltenden Stiftungssatzung vom 26.06.1944 obliegt die Vertretung und Verwaltung der Stiftung den für die Vertretung und Verwaltung der Stadt Bautzen nach der SächsGemO zuständigen Organen. Der Stiftungszweck wird aus den Erträgen der Verwaltung von Erbbaurechten und Pachtverträgen von Grundstücken sowie aus Barvermögen realisiert.
Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Die Stiftung hat Sitz und Verwaltung in Bautzen. Sie wurde 1997 gegründet und verfolgt den Zweck der Förderung der Städtepartnerschaft zwischen Bautzen und Heidelberg. Der Stiftungszweck wird insbesondere erfüllt durch Unterstützung von Begegnungen der Menschen aus Bautzen und Heidelberg, durch Beteiligung an gemeinsamen Veranstaltungen und Projekten sowie Durchführung eigener Vorhaben im Rahmen der Städtepartnerschaft. Dabei wird besonderer Wert auf kulturelle Zwecke, Jugendpflege und Jugendfürsorge sowie Wissenschaft gelegt. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg und dem Oberbürgermeister der Stadt Bautzen.

KontaktStadtverwaltung Bautzen Stadtkämmerei/Stiftungen
Innere Lauenstraße 1, Zi. 207
02625 Bautzen
Telefon: 0 35 91 / 5 34 - 219
Telefax: 0 35 91 / 5 34 - 211
E-Mail: barbara.michalz@bautzen.de